Steuerliche Gestaltungsüberlegungen erfordern stets auch vertiefte Kenntnisse im Gesellschaftsrecht, um sicherzustellen, dass die angestrebten Gestaltungsziele durch eine geeignete und rechtssichere Ausarbeitung von Gesellschaftsverträgen und Satzungen erreicht werden. Wir beraten unsere Mandanten deshalb bei der Errichtung und vor allem bei der Umwandlung von Unternehmen jeder Rechtsform fachübergreifend gesellschaftsrechtlich und steuerlich. Wenn Gestaltungsziele in bestehenden Unternehmen erst gegen den Widerstand von Mitgesellschaftern durchgesetzt werden müssen, beraten und vertreten wir unsere Mandanten auch in Gesellschafterstreitigkeiten, die in der Regel auf die Durchsetzung von Informationsrechten wie das Auskunftsrecht und die Einsicht in die Bücher des Unternehmens gerichtet sind, oft auch auf den Ausschluss von Gesellschaftern.
Beratung und Vertretung in Gesellschafterstreitigkeiten und bei der Durchsetzung von Gesellschafterrechten auf Auskunft und Einsicht in Bilanzen und Geschäftsunterlagen;
Vertretung von Gesellschaftern in Gesellschafterversammlungen;
Rechtliche und steuerliche Beratung bei der Errichtung und Gestaltung von Unternehmen (Gesellschaft bürgerlichen Rechts, Offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Aktiengesellschaft, Genossenschaft);
Rechtliche und steuerliche Beratung bei der Umwandlung von Unternehmen (Umwandlungsrecht, Umwandlungsteuerrecht).
Adresse
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