Das Steuerrecht ist eine komplexe Rechtsmaterie, Missverständnisse und Fehler bei seiner Handhabung führen schnell zum Vorwurf der Steuerhinterziehung und zur Einleitung eines steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahrens, oft auch zu Ermittlungsmaßnahmen (Hausdurchsuchung; Beschlagnahme; Arrest) der dafür zuständigen Steuerfahndung. Wir beraten und vertreten unsere Mandanten mit dem Ziel, die erhobenen Vorwürfe nach Möglichkeit auszuräumen und das eingeleitete Ermittlungsverfahren rasch zu beenden. Falls es zu einer Anklage wegen Steuerhinterziehung oder zum Antrag auf Erlass eines Strafbefehls kommt, vertreten wir unsere Mandanten als steuerrechtlich spezialisierte Strafverteidiger. Mandanten, die feststellen, dass steuerrelevante Sachverhalte bei ihnen in der Vergangenheit falsch oder unvollständig erklärt worden sind, unterstützen wir bei der rechtssicheren Vorbereitung einer Nacherklärung oder einer strafbefreienden Selbstanzeige.
Beratung und Vertretung in steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren
Beratung und Vertretung bei Ermittlungsmaßnahmen der Steuerfahndung, bei Hausdurchsuchungen, Beschlagnahme- und Arrestmaßnahmen;
Verteidigung in Steuerstrafprozessen;
Beratung und Vertretung bei Nacherklärungen und strafbefreienden Selbstanzeigen.
Adresse
Taunusstraße 5 65183 Wiesbaden
Telefon +49 611 45020 946 Telefax +49 611 45020 947