Fachanwalt für Steuerrecht, Steuerstreit, Steuerstrafrecht. Anwalt für Gesellschaftsrecht, Grunderwerbsteuerrecht und Stiftungsrecht in Wiesbaden - Kanzlei Dr. Hackenberg.
Fachanwalt für Steuerrecht, Steuerstreit, Steuerstrafrecht. Anwalt Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht und Stiftungsrecht in Wiesbaden und Frankfurt am Mainz.
Fachanwalt und Anwalt für Steuerrecht in Wiesbaden und Frankfurt am Main
Die Klärung von Zweifelsfragen im Steuerrecht betrifft auch die Gestaltungsberatung und die Frage, wie angestrebte steuerliche Ziele rechtssicher erreicht werden können. Wir beraten unsere Mandanten deshalb bei der Gestaltung und Umwandlung von Unternehmen jeder Rechtsform, bei Zweifelsfragen der Inanspruchnahme von Steuerbefreiungen im Umsatzsteuerrecht (steuerbefreite innergemeinschaftliche Lieferungen oder steuerbefreite Ausfuhrlieferungen), Körperschaftsteuerrecht (gemeinnützige Unternehmen und Berufsverbände) und Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht (Steuerbefreiung des Erwerbs von Betriebsvermögen) sowie im Stiftungssteuerrecht.
Anwalt für Grunderwerbsteuer-Recht in Wiesbaden, Frankfurt am Main und Rhein Main Gebiet
Das Grunderwerbsteuergesetz regelt in Deutschland die Besteuerung von Rechtsvorgängen, die sich auf inländische Grundstücke beziehen, insbesondere den Grundstückskauf, aber auch den Tausch und den Erwerb von Grundstücken in der Zwangsversteigerung. Die Grunderwerbsteuer (GrESt) ist eine Steuer, die beim Erwerb eines Grundstücks oder Grundstückanteils anfällt. Sie wird auf Grundlage des Grunderwerbsteuergesetzes erhoben und ist eine Ländersteuer, die diese an die Kommunen weiterreichen können. Je nach Bundesland beträgt der Steuersatz zwischen 3,5 % (Bayern und Sachsen) und 6,5 % (Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Brandenburg und Thüringen) der Bemessungsgrundlage. Sie zählt zu den Nebenkosten beim Grundstückskauf.
Der Schwerpunkt unserer Beratung ist die Vertretung unserer Mandanten in Streitigkeiten mit der Finanzverwaltung sowie die Klärung von Zweifelsfragen im Grunderwerbsteuer-Recht. Dazu werden wir für unsere Mandanten außergerichtlich in Einspruchsverfahren oder schon in Betriebsprüfungen tätig und unterstützen hier sowohl die Mandanten als auch ihre Steuerberater. Wenn die Erhebung einer finanzgerichtlichen Klage erforderlich ist oder ein gerichtlicher Antrag auf Aussetzung der Vollziehung von Steuerbescheiden, werden wir als Prozessbevollmächtigte vor allen Finanzgerichten im Bundesgebiet und vor dem Bundesfinanzhof in München tätig.
Fachanwalt und Anwalt für Steuerstreit in Wiesbaden und Frankfurt am Main
Der Schwerpunkt unserer Beratung ist die Vertretung unserer Mandanten in Streitigkeiten mit der Finanzverwaltung sowie die Klärung von Zweifelsfragen im Steuerrecht. Dazu werden wir für unsere Mandanten außergerichtlich in Einspruchsverfahren oder schon in Betriebsprüfungen tätig und unterstützen hier sowohl die Mandanten als auch ihre Steuerberater. Wenn die Erhebung einer finanzgerichtlichen Klage erforderlich ist oder ein gerichtlicher Antrag auf Aussetzung der Vollziehung von Steuerbescheiden, werden wir als Prozessbevollmächtigte vor allen Finanzgerichten im Bundesgebiet und vor dem Bundesfinanzhof in München tätig.
Fachanwalt und Anwalt für Steuerstrafrecht in Wiesbaden und Frankfurt am Main
Das Steuerrecht ist eine komplexe Rechtsmaterie, Missverständnisse und Fehler bei seiner Handhabung führen schnell zum Vorwurf der Steuerhinterziehung und zur Einleitung eines steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahrens, oft auch zu Ermittlungsmaßnahmen (Hausdurchsuchung; Beschlagnahme; Arrest) der dafür zuständigen Steuerfahndung. Wir beraten und vertreten unsere Mandanten mit dem Ziel, die erhobenen Vorwürfe nach Möglichkeit auszuräumen und das eingeleitete Ermittlungsverfahren rasch zu beenden. Falls es zu einer Anklage wegen Steuerhinterziehung oder zum Antrag auf Erlass eines Strafbefehls kommt, vertreten wir unsere Mandanten als steuerrechtlich spezialisierte Strafverteidiger. Mandanten, die feststellen, dass steuerrelevante Sachverhalte bei ihnen in der Vergangenheit falsch oder unvollständig erklärt worden sind, unterstützen wir bei der rechtssicheren Vorbereitung einer Nacherklärung oder einer strafbefreienden Selbstanzeige.
Anwalt für Gesellschaftsrecht in Wiesbaden und Frankfurt am Main
Steuerliche Gestaltungsüberlegungen erfordern stets auch vertiefte Kenntnisse im Gesellschaftsrecht, um sicherzustellen, dass das die angestrebten Gestaltungsziele durch eine geeignete und rechtssichere Ausarbeitung von Gesellschaftsverträgen und Satzungen erreicht wird. Wir beraten unsere Mandanten deshalb bei der Errichtung und vor allem bei der Umwandlung von Unternehmen jeder Rechtsform fachübergreifend gesellschaftsrechtlich und steuerlich. Wenn Gestaltungsziele in bestehenden Unternehmen erst gegen den Widerstand von Mitgesellschaftern durchgesetzt werden müssen, beraten und vertreten wir unsere Mandanten auch in Gesellschafterstreitigkeiten, die in der Regel auf die Durchsetzung von Informationsrechten wie das Auskunftsrecht und die Einsicht in die Bücher des Unternehmens gerichtet sind, oft auch auf den Ausschluss von Gesellschaftern.
Anwalt für Wirtschaftsrecht in Wiesbaden und Frankfurt am Main
Steuerliche Gestaltungsüberlegungen erfordern stets auch vertiefte Kenntnisse im Wirtschaftsrecht, um sicherzustellen, dass das die angestrebten Gestaltungsziele durch eine geeignete und rechtssichere Ausarbeitung von Gesellschaftsverträgen und Satzungen erreicht wird. Wir beraten unsere Mandanten deshalb bei der Errichtung und vor allem bei der Umwandlung von Unternehmen jeder Rechtsform fachübergreifend wirtschaftsrechtlich und steuerlich. Wenn Gestaltungsziele in bestehenden Unternehmen erst gegen den Widerstand von Mitgesellschaftern durchgesetzt werden müssen, beraten und vertreten wir unsere Mandanten auch in Gesellschafterstreitigkeiten, die in der Regel auf die Durchsetzung von Informationsrechten wie das Auskunftsrecht und die Einsicht in die Bücher des Unternehmens gerichtet sind, oft auch auf den Ausschluss von Gesellschaftern.
Anwalt für Stiftungsrecht in Wiesbaden und Frankfurt am Main
Stiftungen sind besondere Rechtsformen, die bei der Errichtung und bei der laufenden rechtlichen und steuerlichen Beratung zahlreiche Gestaltungsfragen aufwerfen. Wir beraten unsere Mandanten bundesweit bei der Planung von Stiftungsvorhaben, sei es als Instrument der Vermögenssicherung (Asset Protection) und Nachfolgeplanung, sei es als Instrument zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke. Die Fördertätigkeit einer Stiftung ist auf Dauer angelegt. Die Variante der Verbrauchsstiftung bietet die Möglichkeit, Vorhaben zu verwirklichen, die für begrenzte Zeiträume von mindestens 10 Jahren verfolgt werden sollen, und spielen eine immer größere Rolle in der Beratungspraxis. Mit einer gemeinnützigen StiftungsGmbH lassen sich auch ohne Stiftungsaufsicht gleichwertige Förderergebnisse erreichen.
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