Die Klärung von Zweifelsfragen im Steuerrecht betrifft auch die Gestaltungsberatung und die Frage, wie angestrebte steuerliche Ziele rechtssicher erreicht werden können. Wir beraten unsere Mandanten deshalb bei der Gestaltung und Umwandlung von Unternehmen jeder Rechtsform, bei Zweifelsfragen der Inanspruchnahme von Steuerbefreiungen im Umsatzsteuerrecht (steuerbefreite innergemeinschaftliche Lieferungen oder steuerbefreite Ausfuhrlieferungen), Körperschaftsteuerrecht (gemeinnützige Unternehmen und Berufsverbände) und Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht (Steuerbefreiung des Erwerbs von Betriebsvermögen) sowie im Stiftungssteuerrecht.