Stiftungen sind besondere Rechtsformen, die bei der Errichtung und bei der laufenden rechtlichen und steuerlichen Beratung zahlreiche Gestaltungsfragen aufwerfen. Wir beraten unsere Mandanten bundesweit bei der Planung von Stiftungsvorhaben, sei es als Instrument der Vermögenssicherung (Asset Protection) und Nachfolgeplanung, sei es als Instrument zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke. Die Fördertätigkeit einer Stiftung ist auf Dauer angelegt. Die Variante der Verbrauchsstiftung bietet die Möglichkeit, Vorhaben zu verwirklichen, die für begrenzte Zeiträume von mindestens 10 Jahren verfolgt werden sollen, und spielen eine immer größere Rolle in der Beratungspraxis. Mit einer gemeinnützigen StiftungsGmbH lassen sich auch ohne Stiftungsaufsicht gleichwertige Förderergebnisse erreichen.